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Der Prozess - Anträge und Urteil
Nach einer langen Verhandlung wurde schließlich plädiert und abgeurteilt.

Die Küchenanwaltschaft forderte für:

Sebastian HACKEL: 1 x Spülen in der Lagerküche, LKW abladen, 1 Runde auf dem Schwimmbadfest zum Wohle der Lagerküche, anschließend Tod durch den Strang (direkt nach der Runde zum Wohle der Küche noch auf dem Schwimmbadfest)

Florian HEß: siehe oben

Jürgen Engelhardt: 1 x Spülen in der Lagerküche, 2 Runden auf dem Schwimmbadfest zum Wohle der Lagerküche

Mathias MÜLLER: Freispruch

 

Die Verteidigung beantragte Freispruch für alle Angeklagten.

 

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück.

 

Im Namen der ehrenwerten Lagerküche ergeht folgendes

URTEIL

Die Angeklagten Hackel und Heß sind schuldig im Sinne der Anklage und werden jeweils zum Abladen des Zeltlager-LKW, sowie einer Runde auf dem Schwimmbadfest zum Wohle der Lagerküche verurteilt.

Der Angeklagte Engelhardt ist schuldig der Beihilfe zur Entführung, sowie der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen. Er wird zu einmaligem Bräterputzen im Zeltlager verurteilt.

Der Angeklagte Müller wird freigesprochen.

 

Die Berufung der Küchenanwaltschaft wurde verworfen. 
 


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