Termine
- 01.06.2012 - 02.06.2012 100-Jahre-KjG-Wochenende
- 29.07.2012 - 10.08.2012 Zeltlager in Montabaur
100 Jahre KjG Walldorf
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| Der Prozess - die Anklage |
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Lesen Sie hier die Anklageschrift der Küchenanwaltschaft, vertreten durch den ehrenwerten Küchenanwalt Schick.
Küchenanwaltschaft
am
ANKLAGESCHRIFT
Angeklagt werden die Herren
Sebastian HACKEL, der im Sachverhalt angegebenen Vergehen und Verbrechen, die sie gegen das Küchenmitglied "FF" begangen haben sollen. Da es sich beim FF um ein ehrenwertes Mitglied der Lagerküche handelt, ist sein Status als natürliche Person ausdrücklich zu bejahen, die gültigen Strafrechtsnormen finden somit Anwendung. (zum bessereren Verständnis: Beim FF handelt es sich um den Plüschfrosch der Lagerküche, die ihm nach Schließung des Froschstandes der KJG dauerhaft Asyl gewährt). Die Küchenanwaltschaft legt den Angeklagten Hackel und Heß folgenden Sachverhalt zur Last: Im Rahmen des Zeltlagers der KJG Walldorf 2002 haben die Angeklagten den heiligen Frosch der ehrenwerten Lagerküche "FF" entführt. Dies kann nur unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt geschehen sein, da der FF wohl kaum aus freien Stücken mit den Angeklagten mitgegangen wäre. Aus welchem Grund die Angeklagten den FF entführten ist nicht bekannt, es wurden keine Lösegeldforderungen gestellt. Fakt ist jedoch, dass der FF bei seiner Aussetzung in einem verschlossenen Plastiksack gepackt wurde. Diese Behandlung ist ohne Frage dazu geeignet, das körperliche Wohlbefinden erheblich einzuschränken und zu beeinträchtigen. Es ist unstrittig, dass der Plastiksack ein gefährliches Werkzeug im Sinne der gefährlichen Körperverletzung darstellt. Der Plastiksack war an seiner Öffnung mehrfach verdreht und verwunden, ebenfalls wurde die Öffnung mittels straff angezogenem Kabelbinder verschnürt. Eine Luftzufuhr fand nicht mehr statt.
Dem FF drohte somit der qualvolle Tod durch Ersticken. Die Angeklagten wussten um die Tatbestände und wollten den Taterfolg. Dies wird besonders durch den durch die Angeklagten angebrachten handschriftlichen Vermerk "Hilfe! Ich ersticke!" auf dem Sack deutlich unterstrichen.
Die
Angeklagten setzten den im Sack verschnürten FF im verlassenen Wald, weit ab von
Wegen aus und unterrichteten daraufhin die Verantwortlichen des Zeltlagers, die
sich unmittelbar auf die Suche machten. Der Weg zum FF war mittels äußerst schwierigen Fragen gekennzeichnet (Foto). Nur durch Zufall konnte der FF vor dem sicheren Erstickungstod bewahrt werden. Die Angeklagten konnten jedenfalls nicht mit einem schnellen Entdecken des FF rechnen, was ihre Mordlust eindringlichst unterstreicht. Die Angeklagten werden somit der Entführung, der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Mordes angeklagt.
Weiterhin legt die Küchenanwaltschaft den Herren Müller und Engelhardt folgenden Sachverhalt zur Last: Sie haben durch ihr Wissen um die Umstände und Gegebenheiten des Zeltlagers gröblichst gegen althergebrachte Grundsätze des KJGtums verstoßen, indem sie Wissen an lagerfremde Personen weitergaben. Desweiteren unterließen sie es, ihr Wissen um die begangenen Straftaten unverzüglich an die zuständigen Organe weiterzuleiten. Hätten sie dies getan, hätte man dem FF Elend und Leid ersparen können. Sie werden daher des Verrts, der Beihilfe zur Entführung, der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen, sowie des versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt.
gez.
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