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100 Jahre KjG Walldorf
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| Der Prozess - wie alles begann |
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Er wurde entführt, in einen Sack gesteckt und ausgesetzt - jetzt hat man die Täter!
Zunächst unbekannte Täter entführten den "Fröhlichen Frosch" der Lagerküche und setzten ihn später in einem Plastiksack verschnürt im Wald aus. Mittels äußerst schwieriger Fragen lotsten sie schlussendlich die Verantwortlichen zum Opfer, rechts ein Bild nach seiner Befreiung.
Zum Glück gelang es, den Tätern dieses grausamen Verbrechens habhaft zu werden und sie einem weltlichen Gericht zuzuführen.
Somit tagte erstmals die ad hoc gegründete kleine Strafkammer des Küchengerichtshofes unter Vorsitz des ehrenwerten Richter Hager. Seine Beisitzer waren die ehrenwerten Richter Sauer und Schmidt. Die Anklage wurde durch den ehrenwerten Küchenanwalt Schick vertreten. Auch die Jugendgerichtshilfe blieb nicht unvergessen, sie wurde vom ehrenwerten Küchenmitglied Blattmann übernommen. Um auch dem Urkunds- und Verwaltungsdrang der deutschen Küchenjustiz gerecht zu werden, schwang als Protokollant das ehrenwerte Küchenmitglied Zollinger den Stift (er war zuvor von den Beklagten als Pflichtverteidiger abgelehnt worden - angeblich wäre er befangen). Auf der Anklagebank saßen die Herren Hackel, Heß, Müller und Engelhardt, wobei die ersten beiden der Entführung, der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Mordes angeklagt waren, die beiden letzteren des Verrats, der Beihilfe zur Entführung, der gefährlichen Köperverletzung durch Unterlassen, sowie des versuchten Mordes durch Unterlassen. Ihre Verteidiger waren Frau Kinast (traf leicht verspätet ein) und Herr Scheffner (traf sehr verspätet ein).
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