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Mitgliedschaft kündigen

Wir bedauern es immer sehr, wenn man uns verlässt, da jeder Beitrag unsere Kinder- und Jugendarbeit unterstützt.

Wer dennoch seine Mitgliedschaft oder die seines Kindes kündigen möchte, sollte hierbei folgendes beachten:

Die Kündigung ist schriftlich an die

KjG Walldorf

Dannhecker Str. 50

69190 Walldorf

zu richten.

Um Missverständnissen vorzubeugen:

Es kommt immer wieder vor, dass Eltern noch den Beitrag für ihre mittlerweile erwachsenen Kinder bezahlen und daher deren Mitgliedschaft kündigen möchten. Da das Kind aber jetzt erwachsen ist, ist dies nicht möglich. Es wäre lediglich möglich, die Erlaubnis zum Bankeinzug zu widerrufen, was aber dann uns vor Probleme stellt, wenn kein neues Konto mitgeteilt wird.

In einem solchen Fall sollte unbedingt vorher Rücksprache mit dem eigenen Kind gehalten werden (das vielleicht ja gar nicht austreten möchte und die Beitragszahlung gerne übernimmt).

 


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